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„ernten und säen" weiter auf Kurs

KIRCHENKREIS Vermögen der Kirchlichen Gemeinschaftsstiftung überschreitet durch eine Erbschaft die Millionengrenze Mit dem 15. Stiftungsfonds hat das Vermögen von „ernten und säen“ die erste Million Euro erreicht. Die neue „Stiftung Theodor-Fliedner-Haus“ fördert die gleichnamige Einrichtung des Diakonischen Werkes in Herten-Westerholt. In dem Altenwohn- und Pflegeheim wird bis auf weiteres eine zusätzliche, sonst nicht finanzierte Seelsorgestelle aus den Erträgen bezuschusst.
„ernten und säen" weiter auf Kurs

Entwicklung des Stiftungsvermögens von "ernten und säen"

In nur eineinhalb Jahren hat sich das Stiftungsvermögen somit verdoppelt. Ausschlaggebend dafür waren vor allem zwei Nachlässe für „ernten und säen“. Nach einer längeren Abwicklung konnte im vergangenen Jahr die Erbschaft des früheren Westerholter Metzgermeisters Heinrich Jordan eingebucht werden, die nach ihm benannte Zustiftung (rund 156.000 Euro) fördert allgemeine kirchliche und diakonische Aufgaben. Die neue „Stiftung-Theodor-Fliedner-Haus“ (rund 300.000 Euro) stammt von einem 2012 verstorbenen Ehepaar, das seinen Namen nach Einschätzung des Stiftungsrates lieber nicht genannt wissen möchte.
Mit dem „letzten Willen“ noch Gutes tun – darin zeigt sich, was einem über den Tod hinaus wichtig ist. Schon der Stiftungsfonds „Flüchtlingsarbeit“ aus dem Jahr 2008 ging aus einer testamentarischen Verfügung hervor. Auch manche Kirchengemeinde wurde übrigens schon durch Erbschaften und Vermächtnisse unterstützt. Pfarrer Günter Johnsdorf, Geschäftsführer der Gemeinschaftsstift, meint: „Für Menschen, die der Kirche und ihrer Diakonie verbunden sind und keine Kinder haben, ist dies eine bedenkenswerte Möglichkeit, ihren Nachlass zu regeln. Oder wenn bereits für alle Nahestehenden gut gesorgt ist.“ Auf jeden Fall bedarf ein solcher Schritt gründlicher Überlegung und rechtlich korrekter Ausgestaltung. Die Stiftung informiert gern, natürlich unverbindlich, die juristische Beratung bleibt dem Notar vorbehalten.
Auch wenn Erbschaften und Vermächtnisse immer wichtiger für die nachhaltige Finanzierung kirchlicher und diakonischer Arbeit werden - einen anderen Vorzug bietet die Beteiligung an der Gemeinschaftsstiftung zu Lebzeiten: Man kann noch miterleben, wie die eigene Zustiftung Früchte bringt, und wird – wenn gewünscht – Teil der Stiftergemeinschaft. Und die spätere Aufstockung durch ein Testament ist ja nicht ausgeschlossen. So haben auch die im letzten Jahr verstorbenen Ruth Gotuk und Walter Seeliger ihre Stiftungen durch ein Vermächtnis im Testament noch einmal bedacht.
Ohne unnötige Formalitäten und bürokratische Hürden werden alle zweckgebundenen Zustiftungen nach den Vorgaben der Stifterinnen und Stifter treu verwaltet. Für diese ist "ernten und säen" somit der verlässliche Rahmen für ihr eigenes Anliegen. Nähere Informationen gibt es gern im Kirchenkreis (Pfarrer G. Johnsdorf, Tel. 02361 / 206241) oder hier. Der Erstkontakt ist natürlich auch über jede Kirchengemeinde möglich.

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