Die fachliche Ausgestaltung des Kirchenkreises
Fachbereiche
Die Dienste des Kirchenkreises nehmen ihre Aufgaben in verschiedener Zielrichtung wahr: sie sind auf der einen Seite eine Form von Dienstleistung für die Kirchengemeinden und Verbände z. B. durch die Verwaltung, die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen usw.
Sie zielen zum anderen mit ihrer Arbeit auf gesellschaftliche Kontexte (Schule, Bildungsarbeit usw.).
Auf der Grundlage der theologischen Überlegungen zur Kirchenkreis-Konzeption, insbesondere der sechs Dimensionen, werden die gemeinsamen funktionalen Aufgaben im Kirchenkreis Recklinghausen durch Arbeit in Fachbereichen organisatorisch gestaltet:
Fachbereich I – Gottesdienst und Kirchenmusik:
Kreiskantorat
Fachbereich II – Schule:
Schulreferat
Synodaldienst berufsbildende Schulen
Religionsunterricht kirchlicher Lehrkräfte an Schulen
Mediothek
Fachbereich III – Bildung und soziale Gerechtigkeit:
Erwachsenenbildung
Frauenreferat
Industrie- und Sozialarbeit
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt
Jugendarbeit
Fachbereich IV – Weltverantwortung, Ökumene, Umwelt und Frieden:
Ökumenereferat
Flüchtlingsreferat
Referat für Zivildienst und Freiwilliges Soziales Jahr
Umweltarbeit
Fachbereich V – Kindertageseinrichtungen:
Referat für Kindertageseinrichtungen mit Fachberatung, religionspädagogische Fortbildung und Qualitätsmanagement
Fachbereich VI – Seelsorge und Beratung:
Klinikseelsorge in Allgemeinkrankenhäusern und in der Psychiatrie
Altenseelsorge
Notfallseelsorge
Polizeiseelsorge
Binnenschifferseelsorge
Gehörlosenseelsorge
Blindenseelsorge
Fachbereich VII – Telefonseelsorge:
Ökumenische Telefonseelsorge Recklinghausen
Fachbereich VIII – Diakonie:
Diakonisches Werk im Kirchenkreis Recklinghausen
In gemeinsamer Verantwortung nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Fachbereiches die Erfüllung ihrer Aufgaben im Fachbereich wahr.
Der Fachbereich VI wird gegenwärtig durch die „Fachkonferenz Seelsorge in funktionalen Diensten im Evangelischen Kirchenkreis Recklinghausen“ gebildet.
Der Fachbereich VII wird durch die Vereinbarung zur Arbeit der Ökumenischen Telefonseelsorge Recklinghausen gebildet. Diese Vereinbarung mit der Katholischen Kirche regelt die Zusammenarbeit durch eine gemeinsame Aufsicht (Kuratorium) und die gegenseitigen finanziellen Verpflichtungen.
Der Fachbereich VIII wird durch das Diakonische Werk im Kirchenkreis Recklinghausen e.V. gebildet.
Zur gegenseitigen Information und Gesamtsteuerung lädt der Superintendent/die Superintendentin die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Fachbereiche I bis VI, die Leitung der Telefonseelsorge, den Vorstand des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Recklinghausen sowie die Verwaltungsleitung zu einem „Runden Tisch“ ein.
In einigen Arbeitsfeldern haben wir zur eigenen Klärung und Stärkung der inneren Verbindlichkeit Standards beschrieben und Leitlinien beschlossen:
• Diakonie: Leitbild und Strategiepapier
• Umweltstandards und Nachhaltigkeitsbericht
• Ökumene: Perspektiven und Ziele der Partnerschaftsarbeit
• Leitlinien zur Gerechten Gemeinschaft von Frauen und Männern
• Leitlinien evangelischer Kindertageseinrichtungen
• Leitlinien für Seelsorge in funktionalen Diensten
• Qualitätshandbuch Krankenhausseelsorge