Wiedereintrittsstelle Marl mit neuen Öffnungszeiten am Donnerstagvormittag
Mit Beginn des neuen Halbjahres tritt nun eine Änderung ein. Ab Juli 2014 ist die Wiedereintrittsstelle in der Dreifaltigkeitskirche immer am Donnerstagvormittag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr geöffnet. Während dieser Zeit ist eine Pfarrerin oder ein Pfarrer da, die oder der die Aufnahme vollziehen kann. Die Wiedereintrittsstelle in Recklinghausen ist leider nicht mehr geöffnet.
Neben der Aufnahme in Wiedereintrittsstellen besteht die Möglichkeit, mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer der Wohnsitz-Kirchengemeinde Kontakt aufzunehmen und in die evangelische Kirche aufgenommen werden. Wer das ist, erfährt man im Zweifel durch einen Blick in das örtliche Telefonbuch: Unter „Kirchen, evangelische“ findet man den richtigen Anschluss. Viele Kirchengemeinden lassen sich auch schon im Internet finden. Aufgenommen wird man in der Regel durch die zuständige Pfarrerin oder den zuständigen Pfarrer der Kirchengemeinde, in deren Bereich man wohnt.
Wer eine besondere Bindung an eine andere als die Wohnsitzgemeinde hat und nach den örtlichen Verhältnissen auch dort am Gemeindeleben teilnehmen kann, kann als Ausnahmeregelung die Aufnahme auch in dieser "Wunschkirchengemeinde" beantragen. Besondere bürokratische Hindernisse gibt es dabei nicht.
Mitzubringen sind der Personalausweis, die Taufurkunde, die in der Regel im Familienstammbuch enthalten ist und, wenn noch vorhanden, die Austrittserklärung.
Bei Personen, die in der Vergangenheit keiner christlichen Kirche angehört haben und nicht getauft sind, wird die Aufnahme in die evangelische Kirche durch die Taufe vollzogen. Auch dafür ist die Pfarrerin oder der Pfarrer der Wohnsitz-Kirchengemeinde die richtige Ansprechpartnerin/der richtige Ansprechpartner, da eine Taufe in einer Wiedereintrittsstelle nicht möglich ist.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Herrn Ulrich Kamien im Kreiskirchenamt Recklinghausen (Tel. 02361 206-245, E-Mail: Ulrich.Kamien@kk-ekvw.de) wenden. Weitere Informationen erhalten sie auch auf der Internetseite der Evangelischen Kirche von Westfalen unter http://www.evangelisch-in-westfalen.de/kirche-gefragt/haeufige-fragen/eintritt-und-wiedereintritt.html